
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen unserem Unternehmen und unseren Geschäftskunden. Sie finden gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen, die wir mit Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (alle nachfolgend als „Käufer“ genannt) abschließen.
1.2 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen („Ware“). Dabei ist es unerheblich, ob wir die Ware selbst herstellen oder bei Zulieferern einkaufen (§§ 433, 650 BGB).
1.3 Sofern nicht anders vereinbart, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Käufers gültigen bzw. in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass wir als Verkäufer in jedem Einzelfall wieder hinweisen müssten.
1.4 Mündliche oder telefonische Vereinbarungen und Geschäftsbedingungen, die von diesen Bedingungen abweichen, sowie alle Erklärungen unserer Mitarbeiter, die von diesen Bedingungen abweichen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
1.5 Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Käufers sind für uns nur verbindlich, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) sowie Angaben in unserer Auftragsbestätigung haben Vorrang und gelten nur für den jeweiligen Einzelfall.
2. Bestellung von Muster und Produktberatung
2.1 Für jedes Produkt aus dem Produktkatalog besteht die Möglichkeit, Muster zu bestellen. Muster dienen der Ansicht und Prüfung der Produkteigenschaften vor einer endgültigen Kaufentscheidung.
2.2 Muster und Proben gelten als eine allgemeine Darstellung für die Qualität, Abmessung und Farbe des Steines, da es in der Natur der Sache liegt, dass Natursteinprodukte jeweils Abweichungen aufweisen. Bei Natursteinen sind Eigenschaften und Unterschiede in Farbe, Zeichnung und Struktur des Natursteins einmalig. Für die bei Natursteinen vorkommenden Farbunterschiede, Mineralen und Aderungen, sowie offene Stellen, schwarze Tupfen, Poren, Risse, Quarzadern, Kristalle, Fossilien oder sonstige Versteinerungen etc. wird daher keine Haftung übernommen, da sie keine Wertminderung des Natursteins darstellen.
2.3 Das Standardmaß für ein Muster beträgt 15 cm × 15 cm oder 20 cm × 20 cm. Auf Anfrage können jedoch auch individuelle Mustergrößen bereitgestellt werden, sofern dies technisch und logistisch umsetzbar ist.
2.4 Die Muster werden ausschließlich auf Rechnung bestellt und über den üblichen Zahlungsweg des Unternehmens abgewickelt.
2.5 Bei Rücksendung der Muster innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt werden 70 % der Kosten des Musters erstattet. Die Rücksendung hat in einwandfreiem Zustand und auf Kosten des Kunden zu erfolgen.
2.6 Der Preis für ein Standardpaket (1 - 5 Stück) für Muster (20 cm x 20 cm) beträgt 23 €. Es können auch mehrere Pakete bestellt werden.
2.7 Zusätzlich ermöglichen wir die Bestellung der Musterplatten. Speziell anzufertigende Original-Musterplatten werden berechnet, Aufwendungen dafür können bei Auftragserteilung verrechnet werden, ansonsten werden die Musterplatten je nach Umfang auf Rechnung bestellt.
2.8 Natursteinplatten dienen ebenso der allgemeinen Darstellung der Farbe, Stärke und Bearbeitung für das gewünschte Produkt. Für die Stärke ist zum vorgeschriebenen Spielraum eine Toleranz von maximum 10% zu gewähren.
2.9 Auskünfte und Beratung sowie sonstige Leistungen durch uns erfolgen ausschließlich aufgrund unserer bisherigen Erfahrung und nur auf Grundlage der durch den Kunden geäußerten Verwendungsabsichten.
3. Angebot und Bestellung
3.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch dann, wenn wir dem Käufer Produktbeschreibungen inkl. Kataloge, Zertifikate, Kalkulationen, Verweisungen auf DIN-Normen sowie sonstige Unterlagen (auch in elektronischer Form) überlassen haben. Das Angebot kann jederzeit den Kundenbedürfnissen angepasst werden.
3.2 An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Käufer überlassenen Unterlagen (2.1) behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Käufer unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung.
3.3 Mit seiner Bestellung (als Dokument oder eine Email) gibt der Kunde ein verbindliches Kaufangebot ab, welches wir durch schriftliche Auftragsbestätigung annehmen. Wir haben zwei Wochen, um die Bestellung einzunehmen und die Lieferbedingungen zu überprüfen. Bis zu diesem Zeitpunkt sind wir nicht an das Angebot gebunden, und Änderungen sowie Anpassungen des Angebots bleiben vorbehalten.
3.4 Mit seiner Bestellung akzeptiert der Kunde unsere AGBs und verpflichtet sich zu unseren Zahlungsbedingungen (Siehe 5. Zahlungsbedingungen).
3.5 Mit unserer Auftragsbestätigung verpflichten wir uns, den Auftrag des Kunden in vollem Umfang gemäß unseren AGBs auszuführen. Ab diesem Zeitpunkt sind beide Parteien an das Angebot gebunden.
3.6 Alle mündlichen oder telefonischen Erklärungen sowie alle Erklärungen unserer Mitarbeiter und Vertreter und die von diesen getroffenen Vereinbarungen bedürfen der Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Gleiches gilt für Ergänzungen oder Nebenabreden.
3.7 Bestellungen nach Plänen und Skizzen müssen die genaue Stückzahl und Größe der gewünschten Platten bzw. Detailzeichnungen für Sonderzuschnitte enthalten, da wir ohne diese Angaben keine Haftung für deren Richtigkeit übernehmen können.
3.8 Materialmengen können oft nur annähernd ermittelt werden. Geringfügige Maßabweichungen +/-5%, die genaues Passen und das richtige Verhältnis nicht stören, berechtigen nicht zu Beanstandungen. Entscheidend für die Abrechnung sind die gelieferten Mengen zu den angebotenen Einheitspreisen.
4. Preise
4.1 Die Preisfestsetzung erfolgt auf der Grundlage einer vollständigen Kalkulationsunterlagen. Werden spätere Änderungen der Angebote erwünscht oder notwendig oder ändern sich Maß, Anzahl oder Gewicht, so bleiben wir zu einer entsprechenden Änderung des Preises berechtigt. Es sind stets Einzelpreise maßgebend, auch wenn im Angebot ein Gesamtpreis angegeben ist.
4.2 Bei Bestellungen bestimmter Warenmengen gewährt der Verkäufer einen Mengenrabatt, dessen Höhe sich nach der bestellten Gesamtmenge richtet. Die genaue Höhe des Rabatts sowie die Mindestabnahmemengen sind in der jeweils gültigen Preisliste oder im Vertrag festgelegt.
4.3 Da die Preise auf den heutigen Gestehungskosten beruhen, bleibt bei etwaigen Erhöhungen dieser Gestehungskosten z.B. infolge von Lohn- oder Materialpreiserhöhungen eine Nach- bzw. Neuberechnung des Angebotspreises zum Tagespreis vorbehalten.
4.3 Die Kosten der Verpackung und die Transportkosten werden gesondert in Rechnung gestellt. Für den Fall, dass wir nicht die im Einzelfall entstandenen Transportkosten in Rechnung stellen, erheben wir eine Transportkostenpauschale.
5. Zahlungsbedingungen
5.1 Anzahlung: Bei Auftragsbestätigung ist vom Kunden eine Sicherheitsleistung in Höhe von 50% des Gesamtbetrages innerhalb von 5 Tagen zu leisten. Die Anzahlung wird nicht zurückerstattet.
5.2 Vorbereitung zum Versand: Nach Eingang der Anzahlung wird die Ware für den Versand vorbereitet.
5.3 Zweite Rate: Nach vollständiger Vorbereitung und Überprüfung der Ware erhält der Kunde eine schriftliche Bestätigung. Innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt dieser Bestätigung ist eine weitere Rate von 20% des Gesamtbetrages zu entrichten. Die zweite Rate wird nicht zurückerstattet.
5.4 Restzahlung: Nach erfolgter Lieferung und Abnahme (Siehe mehr zur Abnahme 7.3) der Ware ist die Restsumme in Höhe von 30% des Kaufpreises innerhalb von 5 Tagen zu begleichen.
5.5 Bei der sofortigen Zahlung des vollen Preises innerhalb von 3 Tage gewähren wir einen Skonto, der in der Kalkulationsunterlage festgelegt ist.
5.6 Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das umseitig genannte Konto zu erfolgen.
5.7 Der Verkäufer ist vor Zahlung fälliger Rechnungsbeträge zu keiner Lieferung verpflichtet.
5.8 Der Käufer kommt in Verzug, wenn die vorstehende Zahlungsfrist abläuft. Während des Verzugs ist der Kaufpreis zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz nach § 288 Absatz 2 BGB in Höhe von neun Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen (siehe Anhang 1). Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens behalten wir uns vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins nach § 353 HGB unberührt.
5.9 Gerät der Käufer mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, so werden alle uns gegenüber bestehenden Zahlungsverpflichtungen des Käufers sofort zur Zahlung fällig. Weiterhin sind wir berechtigt, für alle unsere Forderungen Sicherheiten zu verlangen und noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen.
5.10 Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmung des Käufers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen. Unsere Forderungen – auch bei Stundung – ist sofort fällig, sobald der Besteller mit der Erfüllung einer oder mehrerer Verbindlichkeiten in Verzug gerät, der Besteller die Zahlungen einstellt, überschuldet ist, über sein Vermögen ein Vergleichs- oder Konkursverfahren beauftragt oder eröffnet, bzw. mangels Masse die Eröffnung abgelehnt wurde. Wir sind berechtigt, in den oben genannten Fällen Vorbehaltsware zurückzufordern und von dem Vertrag, auch
teilweise zurückzutreten. Wir behalten uns das uneingeschränkte Recht zur Abtretung unserer Forderungen an Dritte vor.
5.11 Zahlung durch Wechsel oder Schecks wird nicht akzeptiert.
6. Zurückbehaltungsrechte
6.1 Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Käufer nur für den Fall zu, dass sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist, und sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Für den Fall, dass Mängel im Rahmen der Lieferung auftreten, bleiben die Gegenrechte des Käufers, insbesondere gemäß Ziffer 7.3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, unberührt.
7. Lieferung und Abnahme (Lieferbedingungen und Verpackung, Lieferzeiten, Abnahme und Mängelanspruch des Käufers, Gewährleistung und Haftung, Eigentumsvorbehalt )
7.1 Lieferbedingungen und Verpackung
7.1.1 Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, übernehmen wir die vollständige Abwicklung der Verzollung sowie die Lieferung der Ware bis zu dem vom Kunden gewünschten Bestimmungsort. Die hierfür anfallenden Kosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
7.1.2 Verpackung wird nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis berechnet und nicht zurückgenommen.
7.1.3 Lieferungen erfolgen nach den Spezifikationen in der bei Vertragsabschluss aktuellen Version. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, liegt die Verantwortung für die Auswahl bestellter Produkte und für die mit ihnen vom Kunden beabsichtigten Ergebnisse sowie für das Zusammenwirken einzelner Komponenten allein bei dem Kunden.
7.1.4 Fracht- und Gewichtsangaben werden nach Erfahrungssätzen angegeben und sind für uns unverbindlich.
7.1.5 Vor dem Transport wird die Vollständigkeit und Qualität der Ware ausführlich geprüft. Die Ware wird in der Regel in einwandfreiem Zustand an den Kunden versandt. Bis zum Versand sollte in der Regel die komplette Auszahlung des Kaufpreises erfolgen (Mehr dazu 7.5).
7.1.6 Wünscht der Kunde einen Transport, erfolgt dieser ausschließlich auf eigene Gefahr. Für die Beförderung werden Transportkosten laut Angebot berechnet.
7.1.7 Wir behalten uns die Möglichkeit von Teillieferungen vor, es sei denn, die Teillieferung ist für den Kunden offensichtlich nicht von Interesse.
7.2 Lieferzeiten
7.2.1 Liefertermine verstehen sich ab Werk. In der Angebotsphase sind Lieferzeiten nur als annähernd zu betrachten und beginnen erst nach Auftragserteilung. Selbstverständlich werden die Lieferzeiten, soweit möglich, pünktlich eingehalten. Wir lehnen ausdrücklich Verzugsstrafen oder sonstige Ansprüche wegen verspäteter Lieferung grundsätzlich ab. Aus einer etwa verspäteten Lieferung kann nicht das Recht auf Rücktritt vom Vertrag abgeleitet werden.
7.2.2 Vom Kunden gewünschte Lieferzeiten sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Alle Vereinbarungen über die Lieferzeit stehen im Übrigen unter dem Vorbehalt unserer rechtzeitigen Selbstbelieferung, sofern wir nicht rechtzeitige Belieferung durch den Lieferanten zu vertreten haben.
7.2.3 Sämtliche Bestellungen werden nur unter dem Vorbehalt der Lieferungsmöglichkeit angenommen. Ereignisse höherer Gewalt wie Streik, Betriebsstillegung, Betriebsstörungen, Wagen- oder Behältermangel, Bahnsperren, Probleme in den Steinbrüchen oder fremden Werken sowie in der Beschaffung des notwendigen Rohmaterials und sonstige unvorhergesehene Fälle, entbinden uns von den eingegangenen Lieferverpflichtungen.
7.2.4 Durch nachträglich vom Kunden gewünschte Änderungen verlängert sich die Liefer- und Leistungszeit ebenfalls in angemessenem Umfang.
7.2.5 Die Einhaltung der Liefer- und Leistungszeiten setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Vertrags- und Mitwirkungspflichten des Kunden voraus. Bei Verzug des Kunden wird die Liefer- und Leistungszeit unterbrochen.
7.3 Abnahme und Mängelanspruch des Käufers
7.3.1 Der Kunde ist verpflichtet, die Ware bei Erhalt unverzüglich auf Vollständigkeit und etwaige Mängel zu überprüfen und diese, sofern vorhanden, unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt der Ware, schriftlich anzuzeigen.
7.3.2 Mit Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls oder spätestens nach Ablauf der in 7.3.1 genannten Frist geht die Haftung für das Produkt vollständig auf den Kunden über.
7.3.3 Mängel, die im Abnahmeprotokoll nicht vermerkt sind, können nach Ablauf der Frist nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn, es handelt sich um versteckte Mängel, die bei sorgfältiger Prüfung nicht erkennbar waren.
7.3.4 Wird bei Ankunft eine Beschädigung der Sendung festgestellt, möge der Empfänger sich diese sofort auf dem Frachtbrief bestätigen lassen. Bei Versand mittels LKW ist ein Protokoll aufzunehmen, in dem der Umfang der Beschädigungen genau verzeichnet ist. Dieses Protokoll ist vom Fahrer zu unterzeichnen.
7.3.5 Mit Beginn der Verlegung der Natursteine durch den Kunden oder einen von ihm beauftragten Dritten geht die Verantwortung für die fachgerechte Verarbeitung auf den Kunden über.
7.3.6 Für Schäden, die durch unsachgemäße Verlegung oder Nichtbeachtung der mitgelieferten Verlegehinweise entstehen, übernehmen wir keine Haftung.
7.3.7 Unsere Produkthaftung für Materialfehler oder versteckte Mängel, die bei sorgfältiger Prüfung vor der Verlegung nicht erkennbar waren, bleibt hiervon unberührt.
7.3.8 Im Fall von Mängeln haben wir das Recht, nach unserer Wahl nachzubessern oder Ersatz zu liefern.
7.3.9 Der Käufer kommt mit der Abnahme in Verzug, wenn er innerhalb von 5 Tagen nach Zugang der Fertigstellungsmeldung und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung den Auftragsgegenstand abgeholt/abgenommen hat. Im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinem gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.
7.3.10 Für den Fall einer vom Käufer zu vertretenden fehlgeschlagenen oder verzögerten Warenanlieferung, insbesondere falls Wartezeiten zu unseren Lasten entstehen, sind wir berechtigt, Kostenerstattung zu verlangen.
7.3.11 Ungeachtet etwaiger Beanstandungen sind unsere Rechnungen am Fälligkeitstag in vereinbarter Weise zu zahlen.
7.4 Gewährleistung und Haftung
7.4.1 Bei der Verarbeitung von Steinen sind Spachtelungen, Kittungen, Verharzungen sowie Verstärkungen durch unterlegte Platten (Aufdoppelung) oder Netze/Klammern, abhängig von der Beschaffenheit des jeweiligen Natursteins, teils unvermeidlich. Diese Maßnahmen sind notwendig, um die Qualität und Verarbeitbarkeit des Steines zu gewährleisten und den Naturstein als Produkt verwendbar zu machen.
7.4.2 Unsere Produktbeschreibungen und -angaben stellen keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie im Sinne des § 434 BGB dar, es sei denn, dass wir dies dem Käufer zuvor ausdrücklich schriftlich bestätigt haben oder eine Eigenschaft in einem schriftlichen Kaufvertrag mit dem Kunden aufgeführt ist.
7.4.3 Garantie gilt nur dann als von uns übernommen, wenn wir eine Eigenschaft oder Leistung schriftlich als „garantiert“ bezeichnet haben.
7.4.4 Eine Haftung für die Verwendbarkeit/Eignung unserer Produkte zu dem vom Kunden in Aussicht genommenen Verwendungszweck übernehmen wir nur, wenn wir dies schriftlich vereinbart haben.
7.5 Eigentumsvorbehalt
7.5.1 Die gelieferte Ware bleibt als Vorbehaltsware unser Eigentum bis zur Zahlung des vollständigen Kaufpreises (§ 449 BGB). Der Eigentumsvorbehalt wird durch Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung oder durch Saldoziehung und deren Anerkennung nicht aufgehoben.
7.5.2 Der Käufer ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern (Hinweis: nur zulässig bei Verkauf hochwertiger Güter). Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Käufer diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen.
8. Datenschutz
8.1 Der Käufer wird hiermit gemäß §33 Bundesdatenschutzgesetz davon in Kenntnis gesetzt, dass der Verkäufer die vollständige Anschrift sowie weitere im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag stehende Angaben des Käufers, soweit diese für die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages von Bedeutung sind, maschinell verarbeitet. Die vertrauliche Behandlung von Daten wird gewährleistet.
9. Urheberrecht
9.1 Unabhängig von einem etwaigen gesetzlichen Urheberrechtsschutz dürfen unsere Entwürfe und die in Katalogen dargestellten Objekte weder nachgebildet noch Dritten zur Nachbildung zugänglich gemacht werden. Auch Nachahmungen mit nur geringfügigen Änderungen der Form- und Maßverhältnisse sind nicht gestattet. Der Käufer haftet für alle Schäden, die durch die Außerachtlassung dieser Bestimmung entstehen. Bei Auftragsausführung nach Zeichnung des Käufers hat uns dieser von etwa entstehenden Ansprüchen wegen Verletzung eines Urheberrechtes, insbesondere Verletzung eines Geschmacksmusters, freizustellen.
10. Gerichtsstand
10.1 Ausschließlicher Gerichtsstand ist das für Land Berlin zuständige Gericht. Hat der Käufer seinen Sitz außerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland, kann die Zuständigkeit für das für den Käufer zuständige Gericht wählen.
11. Verjährung
11.1 Die Allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche, welche aus Sach- oder Rechtsmängeln resultieren, beträgt abweichend von § 438 Absatz 1 Nr. 3 BGB ein Jahr ab Ablieferung. Für den Fall, dass eine Abnahme vertraglich vereinbart wurde, beginnt die Verjährung mit Abnahme.
Stand: Februar 2025